Am 23. Mai feiern wir den Tag des Grundgesetzes: Vor 71 Jahren wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündigt und ist in seinen elementaren Bestandteilen, wie z.B. die Sicherung der Grundrechte, bis heute gültig.

Es wurde vom Parlamentarischen Rat auf der Grundlage des Entwurfs eines Sachverständigenausschusses (Herrenchiemseer Entwurf) am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt. Es setzt sich aus einer Präambel, einem Grundrechtsteil und einem organisatorischen Teil zusammen. In den Artikeln, die im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen stehen, sind die grundlegenden staatlichen System­ und Wertentscheidungen festgelegt. Eine Änderung des Grundgesetzes bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz schließlich in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet. Am darauffolgenden Tag trat es in Kraft.

Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.

Weitere Informationen finden Sie auch in der Quelle der Bundeszentrale für politische Bildung unter www.bpb.de.

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